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Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte

Die Novelle zum Ärzte- und Zahnärztegesetz ist im August 2010 in Kraft getreten. Es kommt dadurch zu einer inhaltlichen Normierung in Bezug auf die Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte (NICHT für angestellte Ärztinnen und Ärzte) sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Die wesentlichen Änderungen für Ärztinnen und Ärzte und somit die zu erfüllenden Kriterien der Berufshaftpflichtversicherung  sind:

Bitte überprüfen Sie, ob Ihre bestehende Haftpflichtversicherung eine Versicherungssumme von mindestens 2 Mio. Euro aufweist und ob reine Vermögensschäden mitversichert sind.

Bereits niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ohne Haftpflichtversicherung, bzw. mit zu geringen Versicherungssummen, haben eine Übergangsfrist bis spätestens 19. August 2011, um für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Ärztinnen und Ärzte, die künftig (ab heute) eine eigene Praxis eröffnen, bzw. in sonstiger selbstständiger Form tätig werden, müssen unmittelbar einem dem Gesetz entsprechenden Versicherungsschutz der österreichischen Ärztekammer nachweisen. Hier können Sie die entsprechende verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: office(at)bullinvest.at

BULLInvest Vermögensberatungs-Gesellschaft m.b.H., Josef Witternigg-Straße 15, A-5020 Salzburg
Tel.: +43 650 2855468, Fax: +43 662 830705, Web: www.bullinvest.at, e-Mail: office(at)bullinvest.at

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