Krankenversicherung für Aufenthaltstitel in Österreich
Anforderungen der Krankenversicherung gemäß §11 Abs. 2 Z.3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
Österreich ist ein beliebtes Land, um sich hier niederzulassen. Sie selbst, ihre Verwandten, ihr Partner oder Partnerin wollen für einige Zeit nach Österreich kommen. Was benötigen Sie dafür? Wenn sie nicht Staatsbürger eines EWR-Landes sind benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geregelt.
Der §11 NAG Allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel regelt, welche Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu erfüllen sind. Eine dieser Voraussetzungen ist ein alle Risiken abdeckender Krankenversicherungsschutz und diese Versicherung diese Versicherung in Österreich auch leistungspflichtig ist. Care Austria ist die richtige Lösung für Sie! Diese Krankenversicherung entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Care Austria gibt es in zwei Varianten:
- Care Austria mit unbefristeter Laufzeit
- Care Austria 364 für Aufenthalte bis zu 364 Tagen
Diese beiden Varianten bieten die gleichen Leistungen und unterscheiden sich nur in der Prämie. Die Prämien sind abhängig vom Alter und betragen für die unbefristete Variante (Care Austria Standard) für das Alter 0-49: 155€ pro Monat. Von 50-64 Jahre monatlich 222€. Ein Abschluss ist bis zum 74. Lebensjahr möglich und die Prämie beträgt vom 65. bis zum 74. Lebensjahr 510€. Der Care Austria 364 Standard kostet von 0 – 64 Jahre 95€ bzw. von 65 -74 Jahre 219€ monatlich.
Bei beiden Varianten gibt es noch eine günstige Prämie für Studenten, Sprachschüler, Au-pairs und bei Aufenthalten zur Aus- und Weiterbildung mit einem Alter zwischen 12 und 35 Jahren. Diese ist beim Care Austria 364 Education monatlich 51€, beim unbegrenzten Care Austria Education 56€ pro Monat.
Was sie noch wissen müssen:
Grundsätzlich sollte der Care Austria vor der Einreise nach Österreich abgeschlossen werden, allerdings ist es möglich den Vertrag bis zu einem Jahr nach Einreise abzuschließen.
Sollten Sie den Care Austria 364 abgeschlossen haben und ihr Aufenthalt dauert länger als geplant, können Sie vor Vertragsablauf einen Anschlussvertrag abschließen. Der Versicherer muss dieser Verlängerung ausdrücklich zustimmen. Daher ist anzuraten, eher die unbefristete Variante zu wählen.
Sollte im Gegensatz dazu die Versicherung nicht mehr benötigt werden, da sie das Land wieder verlassen oder eine gesetzliche Versicherung vorliegen, dann können Sie ihre Versicherung vorzeitig (gegen eine kleine Stornogebühr) beenden.
Sie haben Versicherungsschutz in Österreich und begrenzt auch bei Ferienaufenthalten im Heimatland. Allerdings muss der Aufenthalt im Heimatland vorab schriftlich bei der Versicherung bekanntgegeben werden.
TIPP:
WICHTIGER HINWEIS für EWR Bürger (EU+ Island, Liechtenstein, Norwegen) und Schweizer Staatsbürger: Als EWR-Bürger/in und Schweizer/in müssen Sie zwar nicht um einen Aufenthaltstitel ansuchen, aber bei Aufenthalten (Haupt- oder Nebenwohnsitz) von mehr als 3 Monaten innerhalb 4 Monaten nach Einreise um eine Anmeldebescheinigung. Zuständig für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist entweder das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft. Genauere Informationen finden sie unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/4.html
Als Schüler oder Student (Ausbildung) bzw. Privatier benötigen sie auch einen Nachweis über eine umfassende Krankenversicherung. Für diesen Fall können sie auch den Care Austria abschließen.