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Krankenversicherungen vergleichen

Krankenversicherung

In der Krankenversicherung gibt es verschiedene Teilbereiche, welche versichert werden können. Diese reichen von der Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse) über die ambulante Heilbehandlung (Wahlarzt, Privatarzt) bis zum Krankenhaustagegeld, Krankengeld, Pflegegeld oder der Reiseversicherung. Am wichtigsten sind die Sonderklasse Versicherung und die Wahlarzt-Deckung.

Sonderklasseversicherung

Die Sonderklasseversicherung dient zur Deckung der Kosten in einem Zweibett- oder auch Einbettzimmer. Im Vordergrund steht hier die Direktverrechnung und Kostengarantie in österreichischen Vertragskrankenhäusern. Außerhalb Österreichs gibt es in der Regel keine Direktverrechnung und daher auch Unterschiede bei der Kostengarantie der einzelnen Versicherungen. Europaweit gibt es nicht immer Kostengarantie, diese kann zum Beispiel auf öffentliche Krankenhäuser eingeschränkt sein. Weltweit gibt es meist nur Kostengarantie für Eingriffe, welche in Österreich nicht durchführbar sind. Für akute Erkrankungen außerhalb Europas gibt es vereinzelt Deckungen über eine Reiseversicherung, welche entweder inkludiert sein kann oder als Zusatzbaustein abgedeckt werden sollte. Beim örtlichen Geltungsbereich wird zwischen Bundesland- und Österreichtarifen unterschieden. Weitere Einschränkungen können auch bei den Leistungen gemacht werden wie zum Beispiel durch Reduktion auf Sonderklasse nur nach Unfall, Sonderklasse nach Unfall und bestimmten schweren Erkrankungen oder als Optionstarif. Die Definition der schweren Erkrankungen variiert bei den einzelnen Versicherungen. Bei den eingeschränkten Tarifen gibt es die Möglichkeit einer späteren begünstigten Umstellung ohne Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif. Allerdings sind die Bedingungen für den begünstigten Umstieg sehr unterschiedlich. Der Umstieg kann entweder jährlich oder zu gewissen Geburtstagen (35, 40, 45) oder bis zu einem bestimmten Lebensjahr (z.B. 60. Lebensjahr) erfolgen.

Selbstbehalte

Für die Selbstbehaltstarife gibt es zwei verschiedene Modelle. Bei der einen Variante sind die Selbstbehalte in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch und orientieren sich in der Regel an den Krankenhauskosten. Daher sind die Selbstbehalte dann in Wien am höchsten und können bis zu 1600€ pro Aufenthalt und pro Jahr betragen. In Niederösterreich und Burgenland gibt es aktuell die niedrigsten Selbstbehalte. Es kommt auch vor, dass die Versicherungen die Selbstbehalte in einem Bundesland unterschiedlich bewerten. In Tirol ist der Selbstbehalt bei der einen Versicherung relativ hoch, bei der anderen vergleichsmäßig günstig. Bei der anderen Variante ist der Selbstbehalt in allen Bundesländern gleich. Diese Variante ist zu empfehlen, wenn sie ihren Wohnsitz in Wien oder in der näheren Umgebung von Wien haben. Ein anderes Modell bietet eine Versicherung an, bei der sie die Höhe des Selbstbehalts selbst wählen können.

Unterschiede gibt es auch beim Anfall des Selbstbehalts. In der Regel fällt der Selbstbehalt ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts an. Ausnahmen sind die Berechnung pro Tag bis zu einer maximalen Höhe von 5 Tagen pro Aufenthalt und Jahr oder dass der Selbstbehalt erst ab dem 5. Aufenthaltstag anfällt.

Bei Aufenthalten im Krankenhaus nach Unfall, Schwangerschaft und Entbindung sowie tagesklinischen und ambulanten Operationen fällt kein Selbstbehalt an. Unterschiede gibt es beim Entfall des Selbstbehalts für Aufenthalte bei schweren Erkrankungen. Hier ist darauf zu achten, welche Krankheiten bzw. welche Behandlungen vom Entfall betroffen sind.

Wahlarztversicherung – ambulanter Tarif

Die Wahlarztversicherung bietet Leistungen für Arztkosten in der Ordination, bei besonderen Untersuchungen und ambulanten Operationen. Zusätzlich sind je nach Tarif weitere Leistungen für Arzneimittel, Heilbehelfen, Sehbehelfen sowie für Physiotherapie und Psychotherapie möglich. Für diese Kostenübernahmen gibt es unterschiedliche Limits und Unterlimits. Dabei ist darauf zu achten, wie hoch diese Limits und Sublimits sind. Unterschiede gibt es auch in der Handhabung der Unterlimits. Einzelne Versicherungen bieten die Unterlimits für Arzneimittel, Physiotherapie, Psychotherapie und Heilbehelfe zusätzlich zu den Arztkosten an. Bei anderen Versicherungen sind die Medikamente und Arzneimittel in der Summe für die Wahlarztkosten enthalten und dadurch flexibler und in höherer Summe nutzbar.

Voraussetzung für eine Leistung ist die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Dazu verlangt die Versicherung meist eine ärztliche Verordnung und die Behandlung hat durch einen Arzt, einen Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten zu erfolgen. Ob nur wissenschaftlich anerkannte Methoden (Schulmedizin) oder auch Alternativmedizin für die Leistung anerkannt wird, hängt auch von der gewählten Versicherung ab. Da bei der Alternativmedizin oftmals von der gesetzlichen Krankenkasse keine Deckung gewährt wird, wird von der Zusatzversicherung hier nur der angegebene Prozentsatz der Kosten übernommen. Bei den Arzneimitteln zahlt der ambulante Tarif meistens Medikamente aus dem Arzneimittelkatalog. Nahrungsergänzungsmittel werden in der Regel nicht übernommen.

Vereinzelt gibt es auch Leistungen außerhalb des verordneten Bereichs. In der letzten Zeit wurden auch Kostenübernahmen für verschiedenen Untersuchungen im Bereich der Vorsorgemedizin aufgenommen. Unterschiede gibt es auch bei Zahlungen für Impfungen und Sehbehelfe.

Zahnversicherung – Zahnersatzversicherung

In der Regel ist in Österreich eine Zahnversicherung nur in Verbindung mit einem Sonderklassetarif möglich. Bei manchen Versicherungen ist sogar der Abschluss eines ambulanten Tarifs notwendig. Eine Versicherung bietet eine Kombination für einen ambulanten Tarif mit Zahnversicherung an. Seit Beginn des Jahres 2021 gibt es jetzt auch die Möglichkeit eine Zahnersatzversicherung alleine abzuschließen. In Kombination mit den bereits erwähnten Tarifen hat die Zahnversicherung ein breiteres Leistungsspektrum. Dazu gehören Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kiefererkrankungen, Kieferchirurgie, Kieferorthopädie, Kieferregulierung, ambulante Zahnchirurgie, Zahnregulierung, Anästhesie und Bildgebung aber auch Vorsorgeleistungen wie Kontrolluntersuchungen, Mundhygiene und Prophylaxe.

Die Kostenübernahme beträgt je Tarif 50%, 60%, 80% oder 90%. In Einzelfällen abzüglich eines tariflichen Selbstbehalts. Zu beachten sind auch die Wartezeiten und dass der volle Vergütungsbetrag erst nach 3 oder 5 Jahren zur Verfügung steht. Hier gibt es Unterschiede bei den einzelnen Versicherungen.

Die neue Zahnersatzversicherung deckt Kosten für den Zahnersatz, aber keine Vorsorgeleistungen wie Mundhygiene oder Prophylaxe. Wichtig ist zu wissen, dass die Behandlung noch nicht geplant oder begonnen sein darf. Die genauen Details finden sie: hier.

Krankenhaustagegeld versus Krankentagegeld

Beim Krankenhaustagegeld wird ein vereinbarter Betrag pro Tag ausbezahlt. Das Krankenhaustagegeld ist eine finanzielle Stütze für anfallende Kosten. Ein Nachweis dieser Kosten ist nicht erforderlich. Die Höhe der Prämie ist von der gewählten Summe, dem Eintrittsalter und dem gewählten Tarif abhängig. Die Tarife unterscheiden sich darin, ob das Krankenhaustagegeld nur bei Unfall oder auch bei Krankheit gezahlt wird. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit ein Tagegeld für Aufenthalte bis zu 28 Tage in Kur- und Erholungsheimen zu erhalten.

Das Krankentagegeld dient zur Absicherung von Arbeitsunfähigkeit. Hier wird bei 100% Arbeitsunfähigkeit ein vorher vereinbarter Betrag geleistet. Das Krankengeld ist für Selbständige und Angestellte möglich. Die Höhe der Prämie ergibt sich aus der Höhe des Taggeldes, des Eintrittsalters und der vereinbarten Karenzzeit. Für Selbständige und Personen mit einem hohen variablen Gehaltsbestandteil (Zulagen, Überstunden, Provisionen, Trinkgeld) ist eine kurze Karenzzeit zu empfehlen. Bei Angestellten mit fixen Gehaltszahlungen ist eine längere Karenzzeit möglich. Hier ändert sich das Einkommens ab dem 43 Tag, wenn nur mehr Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld besteht.

Versicherung für Neugeborene

Wenn Sie für sich eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, möchten sie in der Regel auch ihr Neugeborenes versichern. Bei einigen Versicherungen ist es möglich, mit einer Zusatzprämie das Recht auf eine Krankenversicherung ihres Babys abzusichern. Dadurch wird das Neugeborene meist ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit und ohne Leistungsausschluss in den Vertrag aufgenommen.

Wir freuen uns Sie bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung zu unterstützen! Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche und Anliegen im folgenenden Formular mit:







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