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Zahnzusatzversicherung

Zahnersatzbehandlungen sind in der Regel die teuersten Behandlungen beim Zahnarzt. Wie der Name schon sagt, werden hier die bestehenden Zähne oder Teile des Zahnes ersetzt. Hier geht es um Kronen, Brücken oder Implantate. Es ist allgemein bekannt, dass die gesetzliche Versicherung keine Kosten für festen Zahnersatz übernimmt. Bis jetzt war für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung der Abschluss einer Sonderklasse-Versicherung und/oder eines ambulanten Tarifs notwendig. Dadurch waren die monatlichen Kosten für die Zahnversicherung so hoch, dass diese meist nicht leistbar war.

Zahnersatzversicherung – ohne zusätzliche private Krankensicherung – jetzt möglich!

Ab sofort ist es möglich eine Zahnersatzversicherung ohne eine andere private Krankenversicherung abzuschließen. Daher ist es möglich mit einer monatlichen Prämie zwischen 17,80€ und 29,50€ abzuschließen. Die Höhe der Prämie ist vom Eintrittsalter abhängig, die günstigste Prämie gilt bei einem Einstiegsalter von 18 Jahren. Für jüngere Personen ist diese Versicherung noch nicht abzuschließen. Die monatliche Prämie von 29,50€ gilt ab einem Eintrittsalter von 52 Jahren, das maximal mögliche Eintrittsalter ist 65.

Leistungen der Zahnersatzversicherung

Die Versicherung leistet bei medizinisch notwendigen Zahnersatzmaßnahmen in Höhe von 90% der dafür bezahlten Rechnungen – abzüglich aller Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger und privaten Versicherungen.

  • bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres bis 500,00 Euro
  • im 2. Versicherungsjahr bis 1.000,00 Euro
  • im 3. Versicherungsjahr bis 1.500,00 Euro
  • im 4. Versicherungsjahr bis 2.000,00 Euro
  • ab dem 5. Versicherungsjahr bis 3.000,00 Euro

Aufgrund eines Unfalls steht Ihnen der maximale Höchstbetrag von 3000€ ab Versicherungsbeginn jedes Versicherungsjahr zur Verfügung.

Von der Sozialversicherung erhalten Sie für Zahnersatz grundsätzlich keine Leistung.

Versicherte Leistungen der Zahnersatzversicherung

Medizinisch notwendige Zahnersatzmaßnahmen für:

  • Kronen oder Teilkronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantate
  • implantatgetragener Zahnersatz

Zusätzlich versichert im Zusammenhang mit der Behandlung notwendige zahntechnische Laborarbeiten und Materialien uns lokale Anästhesien. Außer ist die Reparatur von bei Versicherungsbeginn voll funktionsfähigem oder danach fixiertem, angepasstem bzw. implantiertem Zahnersatz gedeckt. Die Eingliederung von Provisorien, Aufbissbehelfen und Zahnschienen sowie die vorbereitende diagnostische, therapeutische, funktionstherapeutische/-analytische Leistungen werden ebenfalls ersetzt.

NICHT-Versicherte Leistungen der Zahnersatzversicherung

Bitte beachten sie, dass folgende Behandlungen von der Zahnersatzversicherung nicht übernommen werden:

  • Bei Versicherungsbeginn bestehende Zahnlücken,
  • provisorisch behandelte Zähne und bereits vor Versicherungsbeginn angeratene Behandlungen
  • Kostenersatz für Zahnerhaltungsmaßnahmen (Einlagefüllungen, Kunststofffüllungen)
  • Vorsorge und Prophylaxe (wie z.B. Mundhygiene)
  • kieferorthopädische Leistungen
  • Kosmetische Eingriffe (außer zur Beseitigung von Unfallfolgen)
  • Arzneimittel
  • Fahrtkosten und Hausbesuche
  • Ersatz für Weisheitszähne und (nicht unfallbedingte) Milchzähne
  • Landes-/Bundes-/internationale Sportbewerbe
  • gefährliche Sportarten

Die genauen Details finden sie hier im:

Was sollten Sie als Kunde noch wissen?

Als Versicherungsmakler finden wir den Abschluss einer Zahnersatzversicherung sehr sinnvoll. Auch wenn sie ihre Zähne regelmäßig putzen und regelmäßig zur Mundhygiene gehen, werden sie früher oder später mit dem Thema Zahnersatz konfrontiert sein. Wir empfehlen daher rechtzeitig eine Zahnersatzversicherung abzuschließen. Wie bei jeder privaten Krankenversicherung ist es wichtig, diese rechtzeitig abzuschließen. Wir möchten sie darauf hinweisen, dass es eine Zahnarztfragebogen gibt, welchen sie entweder vor oder bei der Einreichung von Leistungen benötigen. Daher ist es wichtig, dass sie keine geplanten bzw. begonnenen Behandlungen oder den Zahnersatz für bereits fehlende Zähne versichern können.

Für alle anderen versicherten Fälle können Sie hier den Antrag für die Zahnersatzversicherung anfordern:







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